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Ablauf & Kosten

Ablauf & Kosten

Weg in die Behandlung und Behandlungsablauf

Für die Kontaktaufnahme mit einer psychotherapeutischen Praxis sowie die Klärung oder den Beginn einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung braucht es keine ärztliche Empfehlung oder Überweisung.

Im Kontakt mit Ihnen bzw. Dir – telefonisch oder via Mail – kann ich aufgrund der beschriebenen Symptome entscheiden ob die Vereinbarung eines Erstgesprächs in meiner Praxis sinnvoll ist. Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung habe ich das bisherige Kontaktformular entfernt und ich bitte darum, nur noch auf den o.g. Wegen Kontakt mit mir aufzunehmen.

Ich nehme den  Datenschutz sehr ernst und behandle personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

 

Sprechstunden und Probatorische Sitzungen

Im Erstgespräch sowie möglichen nachfolgenden Sitzungen können wir parallel zur diagnostischen Abklärung herausfinden, ob eine Psychotherapie indiziert ist, und ob wir uns einen gemeinsamen Therapieprozess, eine gemeinsame therapeutische Zusammenarbeit vorstellen können.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten für 5 Sprechstunden und 6 probatorische Sitzungen – die Beihilfe sowie die privaten Versicherungen in der Regel 5 probatorische Sitzungen.

Diese ersten Sitzungen kann man parallel in verschiedenen psychotherapeutischen Praxen durchführen, um eine gute Passung für sich/für Ihr Kind zu finden.

Die Sitzungsdauer beträgt jeweils 50 Minuten.

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Beantragung einer Psychotherapie beim Kostenträger

Sollte ich bei Ihnen/Ihrem Kind/bei Dir eine behandlungsbedürftige Diagnose stellen, und wir uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können, werde ich einen Antrag beim jeweiligen Kostenträger (gesetzliche Krankenkasse, Private Krankenversicherung und/oder Beihilfe) stellen.
Die notwendigen Antragsformulare für die privaten Kostenträger werden dabei von Ihnen/Dir bei den entsprechenden Stellen angefordert.

Der Antrag wird durch einen Konsiliarbericht vom Hausarzt oder Kinderarzt ergänzt. In diesem wird bescheinigt, dass bei Ihnen/Ihrem Kind/bei Dir keine körperlichen Erkrankungen vorliegen, die gegen den Beginn einer Psychotherapie sprechen. Den Vordruck hierfür erhalten Sie/erhälst Du zum gegebenen Zeitpunkt von mir oder zusammen mit den Antragsunterlagen Ihrer/Deiner Privatversicherung/Ihrer/Deiner Beihilfestelle.

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Behandlungsbeginn und -Dauer

Sobald der Kostenträger den Therapieantrag bewilligt hat, kann die Psychotherapie beginnen:

Die einzelnen Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden – abhängig von Dynamik und Intensität der Symptome sowie Ihrer/Deiner jeweiligen Lebenssituation meist ein- bis zweimal pro Woche statt.

Um einen reibungslosen Ablauf, den Schutz der Patient*innen und deren Familien sowie kurze Pausen für mich zwischen den Behandlungsterminen gewährleisten zu können, erfolgt der Einlass in die Praxis sowie der Beginn der Sitzungen stets zur vollen Stunde.

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Vorzeitige Beendigung einer laufenden Psychotherapie

Eine von den Kostenträgern bewilligte Psychotherapie kann jederzeit von Ihnen/Dir oder auch von mir beendet werden. Ab der ausgesprochenen Kündigung sollten drei letzte Sitzungstermine stattfinden. Diese Sitzungen dienen der Verabschiedung und Lösung aus der therapeutischen Beziehung.

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Kosten

Die Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen) übernehmen die Kosten für die Behandlung durch eine(n) Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in, insofern der Therapieantrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres der Patient*innen bewilligt wird. Je nach Tarif übernehmen die Privatversicherung und die Beihilfe die Kosten für psychotherapeutische Leistungen im vollen Umfang oder auch nur anteilig. Bitte fordern Sie/fordere daher die Antragsunterlagen für eine Kostenübernahme noch während der Phase der probatorischen Sitzungen an, damit Sie/Du – ggf. mit meiner Unterstützung – die Modalitäten für die Erstattung der Kosten prüfen können/kannst.

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Selbstzahler*innen

Die Kosten für therapeutische Sitzungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Alterseinschränkungen berechne ich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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Ausfallhonorar

Bei kurzfristigen Absagen Ihrerseits muss ich Ihnen die Kosten für die gebuchte Sitzung – unabhängig vom jeweiligen Hintergrund – privat in Rechnung stellen, wenn die Absage nicht 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins erfolgt.

 

Jugendliche/Kinder

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, ob oder wie intensiv eine Elternbeteiligung aussehen soll oder kann.

Je jünger aber ein Kind ist, desto wichtiger sind Austausch und Zusammenarbeit mit den Eltern. Aber auch hier gibt es begründete Ausnahmen. Bei Indikation werden Bezugspersonen wie Lehrer*innen, Erzieher*innen, Geschwister etc. des Kindes mit in die Arbeit einbezogen. Wichtig ist aber generell, dass Eltern bzw. andere Bezugspersonen an dem therapeutischen Prozess teilnehmen, indem sie Entwicklungsschritte der Kinder unterstützen. Hierzu bedarf es oftmals Erklärungen und Beratungen. Solche Bezugspersonengespräche finden üblicherweise im Verhältnis 1:4 zu jeder psychotherapeutischen Stunde mit dem Kind satt.

 

Schweigepflicht

Für mich gilt in jedem der oben aufgeführten Fälle die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 des Strafgesetzbuches. Diese dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und der Bezugspersonen.  

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